Das hängt vom Ausmaß Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab. Die Einstufung hängt vom Stadium der Erkrankung und dem Ausmaß der weiteren Begleiterscheinungen ab. Bei den meisten onkologischen Erkrankungen wird zunächst eine Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von 50 % und höher anerkannt. Dies ist im Anhang zur Versorgungsmedizinverordnung festgelegt. Sehr häufig ja. Ab einem Grad der Behinderung von 50 % können Sie beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Falls Sie – z.B. wegen einer anderen Erkrankung – bereits einen gültigen Schwerbehindertenausweis besitzen, können Sie beim Versorgungsamt einen sogenannten Verschlechterungsantrag stellen. Weitere Informationen zum Thema Schwerbehindertenausweis finden Sie auch beim Sozialverband VDK Deutschland.

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