Ein Anspruch auf Krankenpflege bei Ihnen zu Hause besteht, wenn eine Krankenhausbehandlung nicht durchführbar ist oder durch häusliche Krankenpflege vermieden werden kann. Sie kann auch dann erfolgen, wenn dadurch eine vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus möglich ist oder wenn sie im Rahmen der Behandlung notwendig ist. Einen Anspruch auf Krankenpflege zu Hause haben Sie allerdings nur dann, wenn Sie keine bei Ihnen im Haushalt lebende Person pflegen und versorgen kann. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Frauenselbsthilfe nach Krebs. Wenn Sie sich über die gesetzliche Pflegeversicherung, die verschiedenen Pflegestufen/Pflegegrade und finanzielle Leistungen informieren möchten, finden Sie weitere Informationen auf dem Pflegeportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Eine gute Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Pflege sind auch die Pflegestützpunkte. Eine Übersicht über Pflegestützpunkte in Ihrer Wohnortnähe finden Sie hier.

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