Ab einem Grad der Behinderung von 50 % können Sie beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Bei metastasiertem Brustkrebs besteht nach der Versorgungsmedizinverordnung eigentlich immer der Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Dadurch erhalten Sie z.B. Steuererleichterungen oder genießen einige Vorteile im Berufsleben wie z.B. mehr Urlaubstage. Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie über den Sozialverband Deutschland.
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