Wenn sie aufgrund Ihrer Brustkrebserkrankung nicht mehr in der Lage sind, mehr als 6 Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:

  1. Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) mehr ausüben
  2. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilerwerbsminderungsrente.

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