Wenn sie aufgrund Ihrer Brustkrebserkrankung nicht mehr in der Lage sind, mehr als 6 Stunden am Tag zu arbeiten, können Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
- Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) mehr ausüben
- Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilerwerbsminderungsrente.
0