Krankheit sollte nicht arm machen! Ist Ihre Partnerin krank, zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu 6 Wochen lang ihren Lohn bzw. ihr Gehalt weiter. Danach springt die Krankenkasse ein. Die zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Dauert Ihre Krankheit länger an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist unverzichtbar. Bei einem Klinikaufenthalt steht der Soziale Dienst für Fragen zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Mehr zum Thema Berufsunfähigkeit wegen Krebs finden Sie bei der Deutschen Krebshilfe. Schauen Sie auch in der Rubrik „Beruf und Soziales/Berufsunfähigkeit" vorbei. Als Mitglied des Sozialverbandes VDK Deutschland können Sie bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VDK in Anspruch nehmen.

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