Wird bei einem Hirninfarkt eine höhergradige Verengung einer hirnversorgenden Halsschlagader (z.B. „Arteria carotis interna“, daher auch als „Karotisstenose“ bezeichnet) als wahrscheinliche Ursache des Schlaganfalls angesehen, kann eine Entfernung der Gefäßverengung durch eine Operation oder ggf. auch durch eine Erweiterung der lokalen Gefäßverengung durch eine mit einem Katheter eingebrachte Gefäßstütze (sogenannter „Stent“) erwogen werden, um weitere Schlaganfälle in dem von dem Blutgefäß mit der Gefäßverengung versorgten Hirngewebe zu verhindern. Eine solche Operation bzw. Gefäßintervention sollte innerhalb der ersten 2 Wochen nach dem Schlaganfall durchgeführt werden.

Darüber hinaus kann bei ausgedehnten Hirninfarkten eine vorübergehende Entfernung des Knochens über der vom Schlaganfall betroffenen Hirnhälfte (sogenannte „Hemikraniektomie“) erwogen werden. Durch diesen operativen Eingriff kann in der Akutphase des Schlaganfalls eine Schädigung von gesundem Hirngewebe durch eine zunehmende Schwellung des vom Schlaganfall betroffenen Hirngewebes reduziert werden. Somit überleben Patienten mit schwerem Schlaganfall häufiger die Akutphase, bleiben aber zumeist durch die unmittelbaren Folgen des Hirninfarkts schwer behindert. Nach Wochen kann eine Rückverlagerung des Knochens erfolgen, da die durch den Hirninfarkt ausgelöste Schwellung des betroffenen Hirngewebes im Verlauf rückläufig ist.

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