Bei Schlaganfallpatienten, die nicht direkt in eine Rehabilitationsklinik verlegt werden, übernimmt der Hausarzt / die Hausärztin die Betreuung. Das Krankenhaus, in dem der Patient / die Patientin akut behandelt wurde, informiert den Hausarzt im Arztbrief umfassend über die Erkrankung und die Untersuchungen und Therapien, die dort stattgefunden haben. Je nach persönlichem Bedarf haben Patienten nun Anspruch auf Physiotherapie, Ergotherapie, Sprach- und Schlucktherapie sowie ein kognitives Training. Der Hausarzt kann den Patienten zudem beim Übergang vom Krankenhaus oder der stationären Rehabilitation in das häusliche Umfeld unterstützen und ihn z. B. mit Heil- oder Hilfsmitteln versorgen.

Vor der Entlassung sollten Patienten oder Angehörige mit dem behandelnden Arzt im Krankenhaus sprechen und sich im Krankenhaus beraten lassen. Unterstützung bekommen sie meistens vom Sozialdienst oder sogenannten „Schlaganfall-Lotsen“. Diese begleiten und beraten Patienten und ihre Angehörigen, bis sie in der Lage sind, die weitere Versorgung selbst zu organisieren.

Der behandelnde Arzt im Krankenhaus kann auf Wunsch auch einen Arzt-Entlassungsbrief mitgeben. Darüber hinaus bekommt man Antworten auf wichtige Fragen beim nächsten Pflegestützpunkt.

Hier können Sie nach Pflegestützpunkten in Deutschland suchen.

Hier finden Sie Informationen und Checklisten zur Entlassung, damit Sie im Gespräch mit dem Krankenhausarzt oder dem Sozialdienst nichts vergessen. Weiterführende Informationen zur Rehabilitation finden Sie auf den Internetseiten der Schlaganfall-Hilfe und in der Leitlinie für Ärzte.

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