Die Kostenträger (z. B. Krankenkassen oder Rentenversicherungen) übernehmen die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Erwachsene müssen bei fast allen ambulanten und stationären Reha-Maßnahmen 10 Euro pro Tag zuzahlen. Reha-Leistungen und Anschlussheilbehandlungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind zuzahlungsfrei. Die persönliche Zuzahlungsgrenze beträgt 2 % des Bruttojahreseinkommens aller Familienangehörigen oder 1 % bei schwerwiegender chronischer Erkrankung (Chronikerregelung).

Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung.

Einen Überblick über die sozialrechtlichen Bestimmungen erhalten Sie hier.

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