Häufig sind nach einer stationären Rehabilitation ambulante therapeutische Maßnahmen notwendig. In der Regel ist in dieser Zeit der Hausarzt/die Hausärztin wichtigster Ansprechpartner, denn er/sie koordiniert die weitere Versorgung. Abhängig davon, welche Beeinträchtigungen weiterhin bestehen, können z. B. Behandlungen bei Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden oder Neuropsychologen die Betroffenen in ihrer Genesung unterstützen.

Die Rückkehr ins eigene Zuhause und damit in ein selbstbestimmtes Leben lässt sich durch viele Maßnahmen erleichtern. Diese sollten am besten bereits während der stationären Rehabilitation vorbereitet werden, damit Betroffene nach der Entlassung aus der Reha-Klinik eine optimale Umgebung vorfinden. Das kann z. B. bedeuten, dass in der Wohnung bauliche Veränderungen vorgenommen werden oder dass in einigen Räumen Haltegriffe angebracht werden. Allerdings sollte man bei Menschen mit schweren Denk- und Gedächtnisstörungen darauf achten, dass möglichst viel an seinem alten Platz stehen sollte – das erleichtert den Betroffenen die Orientierung. Wichtig ist dabei, die häusliche Sicherheit bestmöglich zu erhöhen.

Viele Städte und Gemeinden haben Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und barrierefreies Wohnen. Meistens sind diese Stellen der Behinderten- oder Seniorenberatung angeschlossen oder laufen unter dem Begriff Wohnberatungsstelle. In manchen Fällen kommen die Berater auch in die Wohnung des Pflegebedürftigen / der Pflegebedürftigen, um gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Angehörigen zu prüfen, welche Veränderungen sinnvoll und durchführbar sind. Weitere Anlaufstellen sind Pflegestützpunkte.

Mehr Informationen zum Thema Wohnraumanpassung erhalten Sie bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe.

Ein Verzeichnis der deutschen Pflegestützpunkte finden Sie hier.

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