Bei Erwerbstätigen bzw. Sozialversicherungspflichtigen übernimmt in der Regel die Deutsche Rentenversicherung bzw. die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Rehabilitation. Krankenkassen sind zuständig bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, wenn es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen erbringen. Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation – das heißt zur Teilhabe am Arbeitsleben –, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Reha-Maßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung, bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe sowie beim Bundesministerium für Gesundheit.

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