Je nachdem, ob oder wie viele Stunden Betroffene noch arbeiten können, kommt eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage:

Volle Erwerbsminderungsrente

Wer seiner Arbeit nicht länger als 3 Stunden täglich nachgehen kann, hat Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Teilerwerbsminderungsrente

Wer nicht mehr als 6 Stunden am Tag arbeiten kann, hat Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente.

Für beide Renten müssen Betroffene mindestens 5 Jahre rentenversicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Außerdem müssen sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben. Über die Rente hinaus dürfen sie sich etwas dazuverdienen.

Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Für Menschen mit Schwerbehinderungen gibt es eine weitere Möglichkeit: Sie können eine spezielle vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Für Informationen vor Ort können Sie sich an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden, die in Ihrer Nähe liegen.

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