Wenn die Kinder unter 12 Jahre alt sind und versorgt werden müssen, haben Betroffene ein Recht auf eine Haushaltshilfe. Sie erledigt die täglichen Aufgaben und führt den Haushalt weiter, damit man sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren kann. Bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung trägt diese oder die Renten- oder die Unfallversicherung die Kosten. Wer privat krankenversichert ist, wendet sich am besten an den Service der Versicherung, um die Ansprüche zu klären.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Haushaltshilfe. Auch die Deutsche Rentenversicherung hilft bei Fragen weiter.

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