Sind die 6 Wochen ganz oder teilweise verstrichen, können Betroffene bei der Rentenversicherung ein Übergangsgeld beantragen. Dieses Geld erhalten sie dann während der medizinischen Rehabilitation. Während einer beruflichen Rehabilitation greift unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung. Danach zahlt die Krankenkasse für höchstens 78 Wochen Krankengeld. Übergangs- und Krankengeld errechnen sich aus dem bisherigen Einkommen. Auskünfte zum persönlichen Fall können die Rentenversicherung, die Unfallversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit geben.

Bei Fragen rund um diese Themen und beim Ausfüllen von Anträgen hilft die Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

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