Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind – das sind z. B. Hilfen bei Blasenschwäche oder Spritzen, um Medikamente zu geben – zahlen Betroffene ein Zehntel der Kosten pro Packung dazu. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf solcher Hilfen. Für alle anderen Hilfsmittel müssen Betroffene zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen.

Mehr Informationen zu Hilfsmitteln bietet das Bundesgesundheitsministerium.

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