Einen Schwerbehindertenausweis erhält man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachweislich 50 oder mehr beträgt. Beantragt wird der Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Versorgungsamt. Er soll Nachteile in vielen Lebensbereichen ausgleichen, z. B. durch Steuererleichterungen oder einen Ausgleich von weiteren behinderungsbedingten Nachteilen, z. B. wenn die Gehfähigkeit eingeschränkt ist oder man auf die Begleitung einer Hilfsperson angewiesen ist. Zu den Einzelheiten informieren die Versorgungsämter. Außerdem stehen schwerbehinderten Menschen zusätzliche Urlaubstage zu.

Beim Sozialverband VdK Deutschland erhalten Sie weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis.

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