Bei einer anerkannten Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 kann man vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass man die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt hat und als schwerbehinderter Mensch mit Bescheid des Versorgungsamts amtlich anerkannt ist.

Weitere Informationen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen bietet die Deutsche Rentenversicherung.

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