Eine Patientenverfügung dient der Vermittlung der persönlichen Vorstellungen und Wünsche im Falle einer schweren körperlichen Behinderung durch eine Erkrankung, die die Mitteilung dieser Vorstellungen und Wünsche nicht zulässt. Viele Menschen empfinden es als eine Erleichterung, frühzeitig Vorkehrungen für eine solche Situation zu treffen, die z. B. nach einem Schlaganfall eintreten kann. In einer solchen Situation stellt eine zuvor verfasste Patientenverfügung auch für Angehörige eine Hilfe dar, weil somit die persönlichen Vorstellungen und Wünsche im Falle einer schweren Erkrankung den behandelnden Ärzten mitgeteilt werden können. Neben dem Ausmaß der gewünschten medizinischen Betreuung kann eine Patientenverfügung auch die Einrichtung eines Betreuungsverhältnisses beeinflussen, da z. B. ein Familienmitglied benannt werden kann, das im Falle einer schweren Erkrankung als Ansprechpartner der behandelnden Ärzte und als Vertreter vor Ämtern fungieren soll. Bei Fragen zu einer Patientenverfügung sollte man seinen Arzt / seine Ärztin ansprechen und sich ggf. von einem Notar beraten lassen.

Weiterführende Informationen und Formulierungshilfen für Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung findet man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz. Außerdem kann man dort auch eine Informationsbroschüre zum Betreuungsrecht herunterladen.

Bei Bedarf steht auch die kostenlose Telefonseelsorge als Gesprächspartner zur Verfügung.

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