Die Wiederholung einer Rehabilitationsmaßnahme ist in der Regel nach 4 Jahren möglich. Eine erneute stationäre Rehabilitationsmaßnahme kann aber auch schon früher bewilligt werden, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nötig ist. Wichtig ist dabei, dass der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin in seiner / ihrer Verordnung ausführlich erläutert, welche Gründe eine Rehabilitation notwendig machen.

Mehr zum Thema Rehabilitation nach Schlaganfall finden Sie in den Informationsmaterialien des Kompetenznetzes Schlaganfall.

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