Grundsätzlich gilt, dass eine medizinische Reha-Maßnahme bei Nierenkrebs – wie jede andere Rehabilitationsmaßnahme auch – aus medizinischen Gründen erforderlich sein, vom Arzt verordnet werden und vom Kostenträger genehmigt werden muss. 

Voraussetzung dafür, dass Sie mit den Reha-Maßnahmen beginnen können, ist, dass Sie sich bereits wieder selbständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können. Sie sollten auch in der Lage sein, sich eigenständig in der Klinik zu bewegen, damit Sie die erforderlichen Anwendungen auch durchführen können. 

Die Besonderheit bei einer onkologischen Reha besteht darin, dass nicht nur sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige, sondern auch Bezieher einer Rente und Angehörige Leistungen zur Besserung ihrer körperlichen, seelischen, sozialen und beruflichen Krankheits- und Therapiefolgen und Hilfe bei Wiedereingliederung in das häusliche und soziale Umfeld bekommen können. 

Über die Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung informieren.

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