Reha-Maßnahmen können als sogenannte Anschlussrehabilitation (früher auch: Anschlussheilbehandlung) oder als onkologische Nachsorgeleistung gewährt werden. 

Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt entweder direkt oder zeitnah innerhalb von 14 Tagen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt. 

Onkologische Nachsorgeleistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung durchgeführt, in Ausnahmefällen auch noch bis zu zwei Jahren. 

Diese Maßnahmen können ganztägig ambulant zu Hause oder stationär in einer Klinik durchgeführt werden. 

Wenn Sie sich weiter über Reha-Maßnahmen nach Nierenkrebs informieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Webseiten des Krebsinformationsdienstes des Deutschen Krebsforschungszentrums oder der Deutschen Rentenversicherung.

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