Die Anschlussrehabilitation (AHB) folgt entweder direkt oder zeitnah innerhalb von 14 Tagen auf einen stationären Krankenhausaufenthalt. 

Eine medikamentöse Behandlung muss begonnen, aber nicht abgeschlossen sein. Onkologische Nachsorgeleistungen werden bis zum Ablauf eines Jahres nach der Erstbehandlung durchgeführt. In Ausnahmefällen kann auch bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erstbehandlung eine (erneute) Reha-Maßnahme stattfinden, wenn weiterhin erhebliche Funktionsstörungen (körperlich, psychisch, sozial) durch die Krebserkrankung oder durch die Therapiefolgen vorliegen. Wenn Sie sich weiter über Reha-Maßnahmen informieren möchten, empfehlen wir Ihnen den Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums oder die Deutsche Rentenversicherung.

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