Onkologische Reha-Maßnahmen werden durchschnittlich für einen Zeitraum von 21 bis 24 Tagen gewährt. Die Reha-Maßnahme kann jedoch bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit verlängert werden. Danach können erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen erst nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Jahren beantragt und durchgeführt werden.

Falls sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert oder andere schwere Erkrankungen hinzukommen, ist eine entsprechende Reha-Maßnahme auch früher möglich. Erfahren Sie mehr über die Dauer von Reha-Maßnahmen bei der Deutschen Rentenversicherung.

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