Eine Liste der auf onkologische Rehabilitation spezialisierten Kliniken finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung. Bei der Auswahl der Klinik werden Ihre persönliche Lebenssituation, Ihr Alter und Ihre familiäre Situation berücksichtigt. Die freie Klinikwahl ist aber wegen der individuellen Anforderungen begrenzt: Für Krebspatienten kommen nur Häuser infrage, die von Ihrem Versicherungsträger auch als geeignet für die Rehabilitation nach Krebs anerkannt wurden. Muss die Reha zeitnah beginnen, ist es nicht immer möglich, sich selbst eine Wunschadresse auszusuchen.

Allerdings sieht das Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht ausdrücklich vor: Demnach soll „berechtigten Wünschen" der Versicherten entsprochen werden. Nach Möglichkeit werden persönliche Klinikwünsche daher berücksichtigt, sofern die angegebene Einrichtung alle Anforderungen erfüllt und einen Platz frei hat. Am besten besprechen Sie bereits bei Antragstellung mit Ihrem Arzt, welche Klinik am besten Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Sind Sie mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen. Kommt man Ihrem Wunsch nicht nach, so muss der Kostenträger begründen, warum die von ihm ausgewählte Klinik besser geeignet ist. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.

Hier finden Sie einen Überblick über Reha-Kliniken.

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