Eine erste Beratung findet normalerweise über den Sozialdienst der Klinik statt. Neben den psychosozialen Krebsberatungsstellen können sie eine weitere kostenlose Beratung von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) erhalten. Selbstverständlich sind die gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegeversicherung und die Deutsche Rentenversicherung ebenso wie die Agentur für Arbeit gesetzlich verpflichtet, Sie zu Ihren Ansprüchen zu beraten. 

Für eine weitergehende Beratung können Sie sich außerdem an verschiedene Beratungsstellen wenden. Auf einem Informationsblatt des Deutschen Krebsforschungszentrums finden Sie wichtige Beratungsstellen zu sozialrechtlichen Fragen.

0