Bei einer Krebserkrankung besteht nach der Versorgungsmedizinverordnung eigentlich immer der Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung für die ersten fünf Jahre. Dadurch erhalten Sie z.B. Steuererleichterungen oder genießen einige Vorteile im Berufsleben wie z.B. mehr Urlaubstage und einen gewissen Kündigungsschutz. 

Der Schwerbehindertenausweis wird meistens schon vom Sozialdienst in der Klinik beantragt. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie den Antrag selbst beim Versorgungsamt stellen. Der Grad der Behinderung hängt von Ihrem Erkrankungszustand ab und wird dabei vom Versorgungsamt auf Basis Ihrer medizinischen Unterlagen festgelegt. Grundlage für die Einstufung ist die Versorgungsmedizinverordnung

Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie über die Versorgungsämter oder die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.

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