Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zahlen Sie 10 % der Kosten pro Packung dazu, jedoch maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Für alle anderen Hilfsmittel gilt, dass Sie 10 % des von der Krankenkasse übernommenen Betrags selber zahlen müssen, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Weitere Informationen zu Zuzahlungen für Hilfsmittel finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit oder wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie eine Privatversicherung haben, können andere Regeln gelten, die auch von Versicherung zu Versicherung verschieden sein können. Auch hier sollten Sie sich bei Fragen direkt an Ihre private Krankenversicherung wenden.

Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Hilfsmittel vor der Behandlung stellen.

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