Grundsätzlich ist eine Kündigung wegen einer Erkrankung nicht möglich. Allerdings ausnahmsweise dann, wenn eine lang andauernde Krankheit vorliegt und wenn aufgrund der Art und Schwere der Erkrankung eine Genesung nicht mehr zu erwarten ist. Das muss im Zweifel der Arbeitgeber beweisen. Sie sollten daher das Ziel haben, Ihren Arbeitsplatz zu behalten, und notfalls auch gerichtlich gegen eine Kündigung vorgehen. Hier wäre es sehr hilfreich, eine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig vorher abgeschlossen zu haben, um das doch erhebliche Kostenrisiko einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung aufzufangen.

Wenn nichts klappt, hätten Sie wenigstens noch eine oft respektable Abfindung erstritten, die zumindest finanzielle Sorgen etwas abmildern könnte. Sie sollten deshalb so früh wie möglich das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse, Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Betriebsrat oder der Schwerbehindertenvertretung suchen, um Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu planen. Eine arbeitsrechtliche Beratung bietet u.a. das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an. Ansonsten sollten Sie sich wegen der laufenden Fristen unverzüglich anwaltlichen Rat holen, oder sich an Ihre Gewerkschaft wenden.

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