Bei einer Krebserkrankung bekommen Sie in der Regel mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50%  für die ersten 5 Jahre anerkannt, wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.   

Schwerbehinderte Menschen haben besondere Rechte im Hinblick auf Auswahl und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, berufliche Förderung oder beim Kündigungsschutz. Bei größeren Arbeitgebern gibt es in der Regel auch einen Ansprechpartner für Sie, der Sie beraten und bei der Umgestaltung Ihres Arbeitsplatzes unterstützen kann. 

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie beim Versorgungsamt beantragen.

Weitere Informationen über Ihre Rechte am Arbeitsplatz erhalten Sie bei den Sozialverbänden (VdK oder Sozialverband Deutschland). Fragen Sie am besten nach einem Ortsverband in Ihrer Nähe. 

Sollte eine technische Anpassung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes nötig sein, können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber über finanzielle Unterstützung erkundigen.

Sie können Sich auch an die Integrationsämter oder die Renten- und Krankenversicherung wenden, um finanzielle Hilfe für die technische Anpassung und Umgestaltung des Arbeitsplatzes zu erhalten.

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