Wenn es sich bei Ihnen um Nierenkrebs als Berufskrankheit handeln könnte, zum Beispiel weil Sie bei Ihrer Arbeit über längere Zeit in Kontakt mit bestimmten Stoffen wie Halogenkohlenwasserstoffen in hoher Konzentration gekommen sind, muss dies Ihr behandelnder Arzt der Berufsgenossenschaft anzeigen. Danach wird geprüft, ob bei Ihnen die medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Berufskrankheit erfüllt sind. Wird ihre Nierenkrebserkrankung als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft beispielsweise die Kosten für Behandlungen und Reha-Maßnahmen, zahlt Ihnen gegebenenfalls ein Verletztengeld oder eine Versichertenrente sowie die Kosten der Wiedereingliederung und die behindertengerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes.

Mehr über die Anerkennung von Berufskrankheiten finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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