Wenn sie aufgrund Ihrer Nierenkrebserkrankung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, können Sie eine Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen

  1.        Sie können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine berufliche Tätigkeit mehr über 3 Stunden (volle Erwerbsminderungsrente) bzw. unter 6 Stunden (Teilerwerbsminderungsrente) mehr ausüben
  2.        Eine Erwerbsminderungsrente können Sie dann beantragen, wenn Sie mindestens 5 Jahre versichert sind und in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Beiträge gezahlt haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Teilerwerbsminderungsrente.

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