Auch wenn es schwer fällt darüber nach zu denken: Es ist wichtig Verantwortung zu übernehmen und frühzeitig das zu regeln, was eigentlich auch ohne eine Krebserkrankung geregelt werden muss, beispielsweise eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht. Bestimmt gibt es Dinge, die Sie mitbestimmen möchten. Und Ihre Angehörigen werden froh sein, wenn Sie Ihre Wünsche kennen und berücksichtigen können – sowohl in Bezug auf Ihre medizinische Versorgung am Lebensende als auch auf Ihr Erbe. Weitere Informationen und Vordrucke zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder auch bei kirchlichen Organisationen wie z.B. der Caritas.

Es ist empfehlenswert diese Unterlagen beim Zentralen Vorsorgeregister zu hinterlegen damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird.

Selbstverständlich können Sie Ihre Unterlagen auch zusätzlich noch bei einem Angehörigen, einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt bzw. Notar hinterlegen.

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