Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat sich zum 01. Januar 2017 einiges geändert: Es gibt jetzt fünf Pflegegrade, nicht mehr wie früher drei Pflegestufen. Sollte der / die Betroffene schon eine Pflegestufe haben, erfolgt die Umstellung automatisch. Abhängig vom Pflegegrad und der Entscheidung für eine Betreuung zu Hause oder in einer Einrichtung erhalten Betroffene Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Leistungen.

Mehr Informationen zu den Pflegegraden finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

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