Pflegende Angehörige können bis zu 6 Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen. Die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege (Verhinderungspflege). Je nach individueller Situation können z. B. eine professionelle Pflegekraft oder andere Angehörige die Pflegetätigkeiten übernehmen, wenn der/die Pflegebedürftige zu Hause bleiben möchte. Es ist aber auch möglich, den Pflegebedürftigen kurzzeitig stationär in einem Pflegeheim unterzubringen (Kurzzeitpflege).

Informationen zum Pflegeurlaub gibt es bei der Pflegegeldkasse (im Normalfall die Krankenkasse) und bei der Verbraucherzentrale.

Die Website des Bundesministeriums für Gesundheit informiert umfassend zu allen Fragen rund um Pflege und Pflegestärkungsgesetz.

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