Krankheit sollte nicht arm machen! Ist Ihr Partner krank, zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu 6 Wochen lang seinen Lohn bzw. sein Gehalt weiter. Danach springt die Krankenkasse ein. Die zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Bei Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber sind es insgesamt 72 Wochen. Dauert die Krankheit Ihres Partners länger an und mündet sie in einer Erwerbsminderung, kommt für Ihren Partner eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung ist unverzichtbar. Bei einem Klinikaufenthalt steht der Soziale Dienst für Fragen zur Verfügung. Allgemeine Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Mehr zum Thema finden Sie bei der Deutschen Krebshilfe. Schauen Sie auch in der Rubrik „Beruf und Soziales/Finanzielle Absicherung bei Krankheit" vorbei. Als Mitglied eines Sozialverbandes (zum Beispiel VdK oder Sozialverband Deutschland) können Sie bei Widersprüchen/Anträgen meist auch die Hilfe von Anwälten des Sozialverbandes in Anspruch nehmen.

0