Grundsätzlich ist Autofahren nach einem Schlaganfall möglich. Trotzdem sollte man sich nach einem Schlaganfall nicht einfach wieder ans Steuer setzen: Man darf nämlich nur dann Auto fahren, wenn die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs ausreicht und wenn gewährleistet ist, dass die Fahrtüchtigkeit nicht plötzlich versagt, z. B. weil es zu einem erneuten Schlaganfall kommt. Betroffene sollten dieses Thema am besten schon während der Rehabilitation ansprechen. Manche Kliniken bieten spezielle Tests an oder haben sogar Fahrsimulatoren. Der Gesetzgeber arbeitet derzeit an Verfahrensregelungen (Stand 2017). Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, die sich auf das Autofahren auswirken, so können Hilfsmittel im Fahrzeug eingebaut werden, die die Teilnahme am Straßenverkehr weiter ermöglichen. Die Straßenverkehrsbehörde oder auch eine Fahrschule können hierzu Auskunft geben. Nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung hat man unter Umständen Anspruch auf die Finanzierung behindertengerechter Umbauten im Fahrzeug oder auch für die Beschaffung eines Fahrzeugs. Vor der Durchführung der Umbauten muss allerdings ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Leistungen werden – je nach Zuständigkeit – durch die Rehabilitationsträger oder durch die Integrationsämter erbracht. Bestimmte Umbauten am Auto, wie z. B. ein Lenkradknauf, müssen vom TÜV genehmigt werden.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Autofahren und Fahrtauglichkeit finden Sie in der Broschüre Autofahren nach Schlaganfall der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

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