Krankheit sollte nicht arm machen! Sind Sie krank, zahlt der Arbeitgeber in der Regel bis zu 6 Wochen lang Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt weiter. Für Beamte und Arbeitnehmer in gehobenen Positionen können diese Regelungen – je nach Vertrag – allerding anders sein. Danach springt die Krankenkasse ein. Die zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Dauert Ihre Krankheit länger an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Eine individuelle Beratung bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist unverzichtbar. Bei einem Klinikaufenthalt steht der Soziale Dienst für Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch in Foren im Internet. Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderung bei Krebs finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder beim Sozialverband VDK. Als Mitglied des VDK kann man auch bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VDK in Anspruch nehmen. Der Arzt Dr. Ulf Seifart, im Medizinischen Beirat der Stiftung Junge Erwachsene mit Krebs, informiert über das Thema Armut und Krebs. Hier können Sie sich einen Fernsehbeitrag mit ihm anschauen.

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