Das Wort Rehabilitation leitet sich vom lateinischen Wort „rehabilitatio“ (Wiederherstellung) ab und bezeichnet Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das berufliche und gesellschaftliche Leben nach einer Erkrankung.

Reha-Leistungen können sowohl medizinische als auch soziale und berufliche Leistungen umfassen.

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Die Rehabilitation kann unterschiedlich organisiert sein:

  • Stationär in Rehabilitationskliniken
  • Teilstationär in Tageskliniken
  • Ambulant

Fast alle Versicherten haben Anspruch auf vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten für eine Rehabilitation. Wer Kostenträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind dies die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung.

Antragsformulare für Reha-Maßnahmen erhalten Sie in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Versicherungsämtern der Kommunen.

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