Stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen dauern in der Regel 3 Wochen. Die Reha-Maßnahme kann aber auch verkürzt oder – bei Vorliegen einer medizinischen Notwendigkeit – verlängert werden. Danach können erneute ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Jahren beantragt und durchgeführt werden.

Falls sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert oder andere Erkrankungen hinzukommen, ist eine entsprechende Reha-Maßnahme auch früher möglich. Bei der Deutschen Rentenversicherung und Ihrer Krankenkasse erfahren Sie mehr über Voraussetzungen und Dauer von Reha-Maßnahmen.

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