Als Arbeitnehmer erhalten Sie Lohnfortzahlung. Das heißt, Ihnen wird während der Reha Ihr Gehalt für 6 Wochen weiter gezahlt. Wenn dieser Anspruch wegen einer Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Rentenversicherung für die Zeit der Rehabilitation Übergangsgeld erhalten. Dazu müssen Sie vor der Reha Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Höhe beträgt 75 % oder 68 % Ihres bisherigen Einkommens, je nachdem, ob ein Kind oder ein pflegebedürftiger Angehöriger im Haushalt lebt. Während des Bezugs von Übergangsgeld bleiben Sie weiterhin sozialversichert, die Beiträge zur Renten-, Pflege, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Deutsche Rentenversicherung für Sie.

Weitere Informationen zu den Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

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