Die Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Therapien und medizinische Anwendungen. An diesen Kosten müssen Sie sich beteiligen und zwar mit höchstens 10 Euro pro Tag für längstens 42 Tage im Jahr. Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres, die sie eventuell schon im Krankenhaus oder in einer anderen Rehabilitationseinrichtung bezahlt haben, werden Ihnen angerechnet.

Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von Ihrer Einkommenssituation. Viele Patienten können sich auf Antrag ganz oder teilweise davon befreien lassen. Bezieher von Übergangsgeld oder Kinder unter 18 Jahren sind vollständig von der Zuzahlung befreit. Als Bezieher von Sozialleistungen wie ALG II werden Sie auf Antrag befreit.

Auch chronisch Kranke bleiben von den Zuzahlungen nicht verschont. Jedoch sind Zuzahlungen für chronisch kranke Menschen nur bis zur Zumutbarkeitsgrenze von 1 % des (Familien-)Bruttoeinkommens zu zahlen. Wird diese Grenze überschritten, besteht die Möglichkeit, eine Befreiung durch die Krankenkasse zu beantragen. Hier gilt es alle Belege zu sammeln.

Weitergehende Informationen zum Thema Zuzahlungen finden Sie auf den Webseiten der Deutschen Rentenversicherung oder bei Ihrer Krankenkasse.

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