Ob bei Ihnen aufgrund Ihrer Erkrankung eine Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt vom Ausmaß der Einschränkungen ab, die Ihre Erkrankung mit sich bringt. Anhand dieser Einschränkungen wird der Grad der Behinderung bestimmt.

Anhaltspunkte für den Behinderungsgrad bei Colitis ulcerosa geben die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Der DCCV e.V. hat eine Tabelle veröffentlicht, anhand derer Sie erkennen können, bei welchen durch Ihre Erkrankung bedingten Einschränkungen in der Regel welcher Grad der Behinderung zugeschrieben wird.

Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.

Ab einem Grad der Behinderung von 30 können Sie schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Dann gelten für Sie die gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie für schwerbehinderte Menschen, z. B. was den Kündigungsschutz betrifft.

Den Antrag für Gleichstellung können Sie bei der Agentur für Arbeit stellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes vorliegt oder Sie keine Möglichkeit haben, ohne die Gleichstellung einen adäquaten Arbeitsplatz zu erhalten.

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