Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Dadurch erhalten Sie unter anderem Steuererleichterungen oder einige Vorteile im Berufsleben wie z. B. eine Arbeitswoche Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Außerdem genießen Sie weitere Vorteile (sog. Nachteilsausgleiche). Für Colitis-ulcerosa-Patienten gibt es unter bestimmten Umständen Parkerleichterungen beim Straßenverkehrsamt/Ordnungsamt. Mit diesem orangenen Parkausweis ist es z. B. erlaubt – wenn in zumutbarer Entfernung kein regulärer Parkplatz vorhanden ist –, bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Halteverbot zu parken. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 allein aufgrund der Erkrankung Colitis ulcerosa. Die Parkerleichterung erlaubt allerdings nicht, auf den besonders gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken.

Weitere Informationen über einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie bei den Versorgungsämtern oder über die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.

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