Damit Sie eine Reha-Maßnahme bei Colitis ulcerosa durchführen können, müssen – wie bei anderen Erkrankungen auch – folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt verordnet werden.
  • Das Rehabilitationsziel muss erreichbar sein.
  • Reha-Fähigkeit muss vorliegen (siehe unten).
  • Die Rehabilitationsmaßnahme muss vom Kostenträger genehmigt sein.

In der Regel füllen Sie den Antrag für eine medizinische Reha gemeinsam mit Ihrem Arzt aus, der die Notwendigkeit entsprechend dokumentiert.

Wie Sie eine Reha-Maßnahme beantragen können, lesen Sie hier.

Sie müssen „Reha-fähig“ sein, das heißt, dass Sie, z. B. nach einer schweren Operation, die Reha erst antreten können, wenn Sie sich selbständig waschen und anziehen und ohne fremde Hilfe essen können. Voraussetzung ist auch, dass Sie die angebotenen Therapien auch wahrnehmen können, um so die Reha-Ziele zu erreichen.

Über die Voraussetzungen für eine Reha-Maßnahme können Sie sich bei ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung informieren.

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