Typisch für Colitis ulcerosa ist der Erkrankungsverlauf in Schüben, die sich mit Phasen ohne Krankheitssymptome abwechseln. Wann und wie häufig solch ein Erkrankungsschub auftritt, kann von Patient zu Patient sehr unterschiedlich sein und zwischen Wochen und Jahren liegen. Daher kann es auch sehr unterschiedlich sein, wie stark die Erkrankung Sie in Ihrem Berufsleben beeinträchtigt.

Möglicherweise werden Sie in akuten Krankheitsphasen nicht arbeiten können, in der Regel sollten Sie aber mit einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung wie Colitis ulcerosa nicht dauerhaft erwerbsunfähig sein.

Sollten Sie längerfristig arbeitsunfähig sein, springt zunächst Ihre Krankenkasse ein und zahlt bis zu 78 Wochen Krankengeld. Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen, nämlich eine versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 5 Jahren von mindestens 36 Monaten, also 3 Jahren. Ein Blick in die Ihnen jährlich zugehenden Versicherungsinformationen der Deutschen Rentenversicherung sagt Ihnen, ob Sie diese Zeiten bereits erfüllt haben und auch in welcher Höhe Sie einen Rentenanspruch erworben haben und was Sie, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird, dazuverdienen dürfen.

Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder über die Sozialverbände VdK oder Sozialverband Deutschland. Als Mitglied des VdK können Sie bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.

Bei rechtlichen Fragen rund um den Beruf können Sie auch eine Beratung durch die Mitglieder des Arbeitskreises Sozialrecht des DCCV e.V. in Anspruch nehmen.

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