Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, stehen Ihnen möglicherweise auch Hilfsmittel zur Verfügung, die den Erfolg Ihrer Therapie unterstützen sollen. Diese kommen meinst zum Einsatz, wenn Sie einen künstlichen Darmausgang (in der Fachsprache: Stoma), dies ist allerdings bei Colitis ulcerosa eher selten der Fall.

Grundsätzlich muss es sich um Hilfsmittel handeln, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind.

Weitere Informationen zu Hilfsmitteln erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Welche Sozialleistungen Ihnen zustehen, hängt ganz von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei Fragen zu sozialrechtlichen Themen können Sie eine Beratung durch die Mitglieder des Arbeitskreises Sozialrecht des DCCV e.V. in Anspruch nehmen.

Eine allgemeine sozialrechtliche Beratung erhalten Sie auch bei Pro Familia oder beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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