Eines vorweg: Die Auswirkungen der Colitis ulcerosa auf das Berufsleben halten sich in vielen Fällen in Grenzen. Sollte es doch so kommen, dass es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist, 6 Stunden am Tag zu arbeiten, gibt es die Möglichkeit, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Eine volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als 3 Stunden täglich gearbeitet werden kann. Ist es Ihnen möglich, 3–6 Stunden täglich zu arbeiten, liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor.

Um eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten vorliegen. Sie müssen in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate, also 3 Jahre, versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Ob Sie die formellen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen, können Sie auch den jährlichen Versicherungsinformationen der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Dort finden Sie auch etwas zur voraussichtlichen Höhe Ihrer Rente und zu den Möglichkeiten, zu einer Erwerbsminderungsrente rentenunschädlich noch etwas hinzuverdienen zu können. Sie können sich auch direkt an eine Beratungsstelle oder die sogenannten Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung wenden und dort einen Termin vereinbaren.

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