Ob bei Ihnen aufgrund Ihrer Colitis ulcerosa eine Schwerbehinderung anerkannt wird, hängt vom Ausmaß der Einschränkungen ab, die Ihre Erkrankung mit sich bringt. Dies kann individuell sehr unterschiedlich sein.

Anhand dieser Einschränkungen wird der Grad der Behinderung bestimmt. Anhaltspunkte für den Behinderungsgrad geben die sogenannten Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Sollte ein Antrag für einen Schwerbehindertenausweis geplant sein, ist ein ausführlicher Bericht von Ihren behandelnden Ärzten wichtig. Von der genauen Beschreibung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen hängt in hohem Maße ab, welchen Grad der Behinderung Sie erhalten. Denn meistens entscheiden die hierfür zuständigen Versorgungsämter nach Aktenlage.

Der DCCV e.V. hat eine Tabelle veröffentlicht, anhand derer Sie erkennen können, bei welchen durch Ihre Erkrankung bedingten Einschränkungen in der Regel welcher Grad der Behinderung zugeschrieben wird.

Eine Schwerbehinderung im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Dann erhalten Sie auch einen Ausweis zum Nachweis Ihrer Schwerbehinderung.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und den damit verbundenen Vorteilen erhalten Sie bei den Versorgungsämtern oder über die Sozialverbände VdK und Sozialverband Deutschland.

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