Sollten Sie dauerhaft arbeitsunfähig sein, springt nach Beendigung der Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber zunächst Ihre Krankenkasse ein und zahlt bis zu 78 Wochen pro Krankheitsfall. Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttolohns, maximal aber 90 % des Nettolohns. Das Krankengeld ist steuerfrei. Darauf angerechnet werden 6 Wochen Lohnfortzahlung, falls diese gezahlt wurde.

Dauert Ihre Krankheit darüber hinaus an und mündet sie in eine Erwerbsminderung, kommt für Sie eine Erwerbsminderungsrente infrage. Hierzu müssen entsprechende Vorversicherungszeiten vorliegen. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter der Frage "Habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?".

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können beim Rentenversicherer eine vorgezogene Altersrente beantragen. Die genauen Regelungen dafür hängen vom Geburtsjahr ab. Alle, die 1964 oder später geboren wurden, können eine Altersrente ohne Abzüge ab 65 erhalten – statt regulär mit 67. Vor dem 65. Lebensjahr wäre die Altersrente auch möglich, ist dann jedoch mit finanziellen Abschlägen verbunden. Genaueres lässt sich beim Rentenversicherer erfragen. Voraussetzung ist grundsätzlich eine Versicherungszeit von 35 Jahren.

Weitere Informationen zum Thema Erwerbsminderungsrente finden Sie auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung oder über die Sozialverbände VdK oder Sozialverband Deutschland. Als Mitglied des VdK können Sie bei Widersprüchen/Anträgen auch die Hilfe von Anwälten des VdK in Anspruch nehmen.

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