Ja. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die MMST muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt durch Krankenhauseinweisung verordnet werden.

Insbesondere müssen mindestens 3 der folgenden 5 Punkte zutreffen:

  • Beeinträchtigung der Lebensqualität durch den Schmerz

  • Ambulante Behandlungsmaßnahmen waren nicht ausreichend.

  • Vorliegen einer gravierenden Erkrankung, die eine ambulante Behandlung erschwert oder unmöglich macht.

  • Fehlgebrauch von Medikamenten oder Sucht

  • Der stationäre Aufenthalt muss von der Krankenkasse genehmigt sein.

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