Ja. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Die MMST muss aus medizinischen Gründen erforderlich sein und vom Arzt durch Krankenhauseinweisung verordnet werden.
Insbesondere müssen mindestens 3 der folgenden 5 Punkte zutreffen:
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Beeinträchtigung der Lebensqualität durch den Schmerz
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Ambulante Behandlungsmaßnahmen waren nicht ausreichend.
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Vorliegen einer gravierenden Erkrankung, die eine ambulante Behandlung erschwert oder unmöglich macht.
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Fehlgebrauch von Medikamenten oder Sucht
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Der stationäre Aufenthalt muss von der Krankenkasse genehmigt sein.