Als Arbeitnehmer steht Ihnen nach einer Krankschreibung eine Fortzahlung Ihres Gehalts für eine Dauer von max. 6 Wochen zu. Dies gilt auch, wenn Sie eine stationäre multimodale Schmerztherapie beginnen. Wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen einer Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht ist, können Sie von der Krankenversicherung während des stationären Aufenthalts ein Krankengeld erhalten.

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall finden Sie hier.

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